Schulordnung

Das Wichtigste aus der Schulordnung:

  • Eine Anmeldung (Weitermeldung) ist für jedes Schuljahr erforderlich.
  • Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren ( Monatsgebühr x 12 ) und beziehen sich auf ein Schuljahr. Sie werden in 6 Raten jeweils zum 15.10., 01.12., 01.02., 01.04., 01.06. und 15.07. abgebucht.
  • Bei mehreren angemeldeten Kindern einer Familie ist Geschwisterermäßigung vorgesehen. Die Unterrichtsgebühr reduziert sich beim 2. Kind um 25%, beim 3. Kind um 50% und ab dem 4. Kind um 75%. Die Ermäßigung wird automatisch gewährt.
  • Für die Mitwirkung in einem qualifizierten Ensemble erhalten Schüler 25% Ermäßigung der Unterrichtsgebühr. Über die Aufnahme in diese Ensembles entscheidet die Schulleitung nach Absprache mit der Lehrkraft.
  • Veranstaltungen der Musikschule und die hierfür erforderlichen Vorbereitungen sind Bestandteil des Unterrichts.
  • Bei Krankheit einer Lehrkraft oder des Schülers besteht kein Anspruch auf Nachholung der Stunden. Sollten durch die Erkrankung einer Lehrkraft mehr als 4 Stunden entfallen, wird die anteilige Unterrichtsgebühr ab der 5. Stunde erstattet.
  • Während der Schulferien und der gesetzlichen Feiertage findet kein Unterricht statt.
  • Kündigung während des Unterrichtsjahres ist nur in Absprache mit der Schulleitung möglich.
  • Nimmt ein Schüler/eine Schülerin ohne Genehmigung der Schulleitung am Unterricht vor Ablauf des Schuljahres nicht mehr teil, erfolgt keine Erstattung der Unterrichtsgebühr. Erfolgt der Austritt mit Zustimmung der Schulleitung, wird die Gebühr letztmals für den auf den Austrittsmonat folgenden
    Monat berechnet.